Nießbrauch an einer Immobilie
Die Schenkung einer Immobilie, unter dem Vorbehalt eines Nießbrauchs, stellt eine unentgeltliche Zuwendung dar, die schenkungs- bzw. erbschafsteuerpflichtig ist.
Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterworfen wird der steuerliche Wert der Immobilie abzüglich des Kapitalwerts des Nießbrauchs. Dies kann zu einer erheblichen Einsparung an Steuern führen.
Erbschaft von Immobilien - eine finanzielle Belastung?
Seit 2009 haben sich die Immobilienpreise in Ballungsräumen wie beispielsweise München, sowie auch im Umland größerer Städte teils verdoppelt oder verdreifacht. Der Kauf einer eigenen Immobilie ist dadurch für viele Menschen nicht mehr möglich. Selbst das Erben wird wegen der hohen Erbschaftssteuer und vergleichsweise geringen Freibeträge für viele zur schweren finanziellen Belastung oder sogar unerschwinglich.
Die Profiteure hoher Steuereinnahmen sind Bauträger, Investoren und der Staat.
Die neue Grundsteuer in Bayern: Was ändert sich 2022?
Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Somit hat die Grundsteuer Bedeutung für jeden von uns. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die bisher gültige Berechnungsmethode der Grundsteuer gekippt, unter anderem weil die Einheitswerte für Grundstücke seit 1964 nicht mehr angepasst worden sind.
Urteil des Finanzgerichts Münster: Gutachten ermöglicht höhere Immobilien-Abschreibung und Steuererleichterung
Das Finanzgericht Münster hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, wenn die Restnutzungsdauer eines Gebäudes mittels eines Wertgutachtens nach der Wertermittlungsverordnung bestimmt wird, kann diese der Berechnung des Afa-Satzes zugrunde gelegt werden.
Die neue Immobilienwertermittlungsverordnung | ImmoWertV 2021
Der Bundestag und der Bundesrat haben eine neue Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) beschlossen, die zum 01.01.2022 in Kraft trat. Bei der ImmoWertV 2021 handelt es sich um eine gänzlich überarbeitete Rechtsverordnung, in der alle bisherigen Richtlinien einschließlich ImmoWertV 2010 integriert sind.
Ziel der Neuregelung ist es, dass die Ermittlung der Bodenrichtwerte und der sonstigen der für die Wertermittlung erforderlichen Daten bundesweit nach einheitlichen Grundsätzen erfolgen.